Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Durch BEM erkrankten Mitarbeitenden wertvolle Unterstützung geben.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung und Arbeitsgestaltung, das darauf abzielt, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden zu erhalten oder wiederherzustellen. Es handelt sich um ein strukturiertes Verfahren, bei dem der Arbeitgeber und der betroffene Mitarbeitende gemeinsam Maßnahmen erarbeiten, um eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden oder zu verkürzen.
Dabei steht die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden sowie gegebenenfalls weiteren Beteiligten wie etwa dem Betriebsarzt oder der Personalvertretung im Vordergrund. Das BEM ist gesetzlich vorgeschrieben und dient somit der Umsetzung von Arbeitsschutz- und Sozialgesetzen.
Betriebliches Eingliederungsmanagement – Was heißt das?
Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist neben der Arbeitssicherheit und der betrieblichen Gesundheitsförderung eine Säule des betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Die gesetzliche Grundlage des betrieblichen Eingliederungsmanagement findet sich im § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Beschäftigen, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten. Das BEM-Verfahren ist für den Beschäftigten freiwillig. Der Arbeitgeber zieht zur Klärung die jeweilige Interessenvertretung sowie bei schwerbehinderten Menschen die Schwerbehindertenvertretung hinzu.
Ziel des BEM
Ziel eines betrieblichen Eingliederungsmanagement ist es, die Möglichkeiten zu klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden wird und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneute Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitspatz erhalten werden kann.
Ein BEM-Verfahren ist somit kein Fehlzeitenmanagement oder Krankenrückkehrgespräch bzw. die Vorbereitung zu einer krankheitsbedingten Kündigung.
Das betriebliche Eingliederungsmanagement gliedert sich in vier Phasen auf
1. Vorbereitungsphase
- Ermittlung der Arbeitsunfähigkeitszeiten
- Aufklärungspflicht des Arbeitgebers über Ziele, Art und Umfang der erhobenen und verwendeten Daten (§ 167 Abs. 2 Satz 3 SGB IX)
- Datenschutz DSGVO
- Aufklärung über die Freiwilligkeit des BEM-Verfahrens
- Information an die Interessenvertretung und ggf. an die Schwerbehinderte-
Vertretung
2. Durchführung der Klärungsphase
- Durchführung eines strukturierten, ergebnisoffenen Suchprozesses
- Ermittlung und Realisierung des Anpassungs- und Änderungsbedarfs
- Einbeziehung aller in Betracht kommenden externen Akteure
- Ermittlung individueller Lösungsansätze
3. Umsetzung der Maßnahmen
- Umsetzung ergebnisorientierter Maßnahmen
4. Abschluss und Evaluation
- Dokumentation
Nutzen des Betriebliches Eingliederungsmanagements
Welchen Nutzen hat ein betriebliches Eingliederungsmanagement für Unternehmen?
Es steht fest, dass die meisten Unternehmen Schwierigkeiten haben, Fachkräfte zu akquirieren. Umso wichtiger ist es, die vorhandenen Fachkräfte im Betrieb zu halten. Durch ein gutes betriebliches Eingliederungsmanagement kann dem demografischen Wandel erfolgreich entgegengewirkt werden. Die Arbeitsfähigkeit im Unternehmen wird gestärkt und damit die professionelle Personalarbeit hervorgehoben. Das bestätigt ein positives Image und fördert intern die Verbundenheit mit dem Unternehmen. Durch die Implementierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement hat Ihr Unternehmen die gewünschte Rechtssicherheit.
Die hohen Kosten, die durch eine Arbeitsunfähigkeit entstehen, werden reduziert. Für die Akzeptanz im Unternehmen ist die Ausbildung der Mitarbeitenden zum BEM-Beauftragten wichtig. Hier erhält der Beschäftigte einen verlässlichen Ansprechpartner rund um die Fragen und Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement.
Was für einen Nutzen hat der Beschäftigte durch ein betriebliches Eingliederungsmanagement?
Die gesundheitliche Situation des Beschäftigten wird verbessert. Hier wird das Bewusstsein für ein gesundes Arbeiten entwickelt. Durch Analysen am Arbeitsplatz können im BEM-Verfahren arbeitsindizierten Ursachen beseitigt bzw. verändert werden. Dies stärkt die Arbeitszufriedenheit aller Beschäftigten. Ein gut durchgeführtes betriebliches Eingliederungsmanagement vereinfacht die Rückkehr an den Arbeitsplatz und vermeidet weitere Arbeitsunfähigkeit.
Betriebliche Eingliederungsmanagement bei delta-m
Wir stellen Ihnen allgemeine Informationen zum betrieblichen Eingliederungsmanagement als Vortrag zum Kennenlernen in Präsens oder als Onlinevortrag zur Verfügung. In Nachgang zum Vortrag entscheiden Sie, wie es weiter gehen soll.
Haben Sie schon Informationen und möchten noch mehr erfahren, können wir in einem Coaching über die Beratung und individuelle Planung eines betrieblichen Eingliederungsmanagement anhand der Ist-Situation sprechen.
Wenn Sie sich für die Implementierung des betrieblichen Eingliederungsmanagement entschieden haben, coachen wir Ihren BEM-Beauftragten. Er erhält alle relevanten Informationen, um ein BEM-Verfahren rechtssicher in Ihrem Unternehmen durchzuführen.
Gespräche in einem BEM-Verfahren sind nie einfach. Die Beschäftigten sind in außergewöhnlichen, meist hoch emotionalen Situationen. Diese Hemmschwelle gilt es im BEM-Verfahren zu nehmen und die am BEM beteiligten Personen dazu zu befähigen, diese Situationen zu meistern. delta-m bietet hier ein Coaching zum Führen von BEM-Gesprächen für BEM-Beauftragte, Interessenvertretern (Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretung) und HR an.
Das bieten wir
Delta-m bietet ein diverses, gut ausgebildetes Team von Menschen mit verschiedenen Spezialisierungen, dass Sie bei Veränderungsprozessen und Herausforderungen im Unternehmen unterstützen kann. Dabei sind wir stets offen und aufgeschlossen, gemeinsam mit Ihnen den richtigen Weg für Sie (und ihr Unternehmen) zu finden.
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